Zivilrecht

MMag. Wolfgang Ebner: Ihr Anwalt für Zivilrechtsfragen in Wien

MMag. Wolfgang Ebner ist Ihr Anwalt für Zivilrechtsfragen in Wien. Er bietet umfassende Beratung, außergerichtliche Streitbeilegung und Vertretung vor Gericht, auch in dringenden Fällen.

Hotline: 06649194092
Zivilrecht MMag. Ebner in 1060 Wien

Rechtsanwalt MMag. Wolfgang Ebner ist spezialisiert auf zivilrechtliche Angelegenheiten und bietet umfassende Beratung sowie Vertretung vor Gericht. Von außergerichtlicher Streitbeilegung bis zur gerichtlichen Durchsetzung steht er seinen Mandanten zur Seite.

Umfassende Unterstützung im Kampf um Ihre Ansprüche

MMag. Wolfgang Ebner vertritt Mandanten in Wien in den unterschiedlichsten Rechtsbereichen wie Schadenersatz und Gewährleistung bis zum Familienrecht und Scheidungen. Sein Ziel ist zunächst die außergerichtliche Klärung von Streitigkeiten, jedoch ist er bereit, seine Mandanten vor sämtlichen Gerichten zu vertreten. Ob Forderungsbetreibung, Schadenersatz, Gewährleistung, Ehescheidungen, Unterhaltsrecht, Obsorge, Gesellschaftsgründungen oder Unternehmensübernahmen – MMag. Wolfgang Ebner bietet kompetente Unterstützung.

Notfallnummer für dringende Fälle: 0664/919 40 92

In dringenden zivilrechtlichen Angelegenheiten ist MMag. Wolfgang Ebner stets erreichbar, um schnelle und kompetente Hilfe zu leisten. Seine Expertise und Erfahrung gewährleisten eine engagierte Vertretung und Beratung bei der Durchsetzung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche.

Für Beratungstermine und die Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten steht MMag. Wolfgang Ebner zur Verfügung, um Mandanten professionell zu unterstützen und ihre Interessen zu vertreten.

MMag. Wolfgang Ebner

  • Wird eigentlich bei Gericht manchmal gelogen?

    Definitiv ja.

  • Ich habe vergessen, eine Rechnung über 520 Euro bezahlen. Nun wurde ich deswegen geklagt. Allerdings habe ich keinerlei Mahnung bekommen. Ist das zulässig?

    Es ist ein häufiger Irrtum, dass vor dem Einbringen einer Klage eine Mahnung erforderlich ist. Wer seine Rechnung nach Fälligkeit nicht bezahlt, kann jederzeit geklagt werden. Dennoch sind Mahnschreiben üblich und aus Sicht des Gläubigers auch sinnvoll.

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