Rechtsanwalt MMag. Wolfgang Ebner bietet umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten des öffentlichen Rechts an. Von Fragen zum Fremdenrecht bis zum Gewerberecht – er ist der kompetente Ansprechpartner.
Inhalt
Umfassende Betreuung vor verschiedenen Verwaltungsbehörden
Ebner vertritt Mandanten vor dem Magistrat, den Bezirkshauptmannschaften, den Landesverwaltungsgerichten sowie dem Bundesverwaltungsgericht und vor den Höchstgerichten. Sein Fachwissen und seine Erfahrung gewährleisten eine fundierte und engagierte Vertretung in allen verwaltungsrechtlichen Belangen.
Notfallnummer für dringende Fälle: 0664/919 40 92
In dringenden Angelegenheiten ist MMag. Wolfgang Ebner stets erreichbar, um schnelle und kompetente Unterstützung zu bieten. Besonders im Fremdenrecht übernimmt er Mandate bezüglich Visa, Aufenthaltstiteln, Asylanträgen und sämtlichen Rechtsmitteln rund um Aufenthaltsverbote und Ausweisungen.
Für Beratungstermine und Unterstützung bei Fragen zum Verwaltungsrecht steht MMag. Wolfgang Ebner zur Verfügung, um Mandanten kompetent zu beraten und vor verschiedenen Verwaltungsinstanzen zu vertreten.
Die Polizei in Wien hat vor 15 Jahren gegen mich ein Waffenverbot verhängt. Kann das Waffenverbot aufgehoben werden?
Gemäß § 12 Abs. 7 WaffG ist das Waffenverbot auf Antrag oder von Amts wegen aufzuheben, wenn die Gründe für seine Erlassung weggefallen sind. Bei Ihnen muss die Behörde prüfen, ob aufgrund von Tatsachen die Annahme (weiterhin) gerechtfertigt ist, dass Sie durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnten.
Wenn Sie sich innerhalb der letzten 15 Jahren stets wohlverhalten haben und eventuell auch ein psychologisches Gutachten vorlegen können, stehen die Chancen gut, dass das Waffenverbot aufgehoben wird.