Festnahme durch die Polizei in Wien und Verhängung der Untersuchungshaft

Die Nachricht von einer Festnahme durch die Polizei oder von der Drohung mit Untersuchungshaft ist für Angehörige sehr beunruhigend. In solch besorgniserregenden Situationen ist es wichtig, sofort Rechtsanwalt MMag. Wolfgang Ebner in Wien zu kontaktieren.

Reden Sie mit mir und nicht mit der Polizei!

Sofort kompetente Beratung nach der Festnahme durch die Polizei

Als Beschuldigter haben Sie das Recht, vor Ihrer Vernehmung einen Rechtsanwalt beizuziehen.

Ein Anwalt kann Akteneinsicht nehmen und Sie vor der Vernehmung beraten. Sie haben dadurch einen Informationsvorsprung! Überstürzte Geständnisse können vermieden werden!

Das Recht auf Akteneinsicht ist besonders geschützt. Die Verweigerung der Akteneinsicht ist eine Verletzung des Grundrechts auf persönliche Freiheit.

Wichtige Gründe für eine professionelle Unterstützung

Rechtsanwalt MMag. Wolfgang Ebner hilft, die Sachlage klarzustellen, unüberlegte Geständnisse zu verhindern und wichtige Informationen für die Verteidigung zu sammeln. In vielen Fällen führt die Zusammenarbeit mit der Polizei zu falschen Hoffnungen.

Nicht die Polizei, sondern der Staatsanwalt entscheidet über die Freilassung!

Untersuchungshaft und ihre Gründe

Wird jemand von der Polizei festgenommen, ist innerhalb von 48 Stunden zu entscheiden, ob der Betreffende freigelassen wird oder ins Gefängnis eingeliefert werden muss. In Wien ist dies meist die Justizanstalt Josefstadt.

Oft wird der Betreffende aufgrund einer Festnahmeanordnung durch die Staatsanwaltschaft inhaftiert. In diesem Fall lohnt es sich nicht, mit der Polizei zu verhandeln. Die Einlieferung in die Justizanstalt ist so gut wie fix! Die einzige Waffe ist die Verweigerung der Aussage. Gerade in dieser Situation darf man keineswegs übereilte Geständnisse ablegen!

Innerhalb weiterer 48 Stunden ist der Bestreffende dem Haftrichter vorzuführen. Dieser entscheidet, ob die Untersuchungshaft verhängt oder ob der Betreffende auf freien Fuß belassen wird.

Der Haftrichter verhängt die Untersuchungshaft (U-Haft), wenn (1) eine dringender Tatverdacht und (2) mindestens einer der Haftgründe vorliegt, nämlich (a) Fluchtgefahr, (b) Verdunkelungsgefahr (z.B. Beeinflussung von Mitbeschuldigten, Beseitigung von Beweisen) oder (c) die Gefahr der neuerlichen Begehung einer Straftat. Die Dauer der Untersuchungshaft ist gesetzlich begrenzt, und es muss in regelmäßigen Haftprüfungsverhandlungen geprüft werden , ob die Fortsetzung der Untersuchungshaft gerechtfertigt ist.

Dringender Tatverdacht ist ein höherer Grad von Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die ihm angelastete Straftat begangen hat. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen. “Verdacht” ist mehr als eine bloße Vermutung. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf die Begehung eines Vergehens oder Verbrechens geschlossen werden kann.

Spätestens 14 Tage nach der Festnahme ist entweder eine erste Haftverhandlung durchzuführen oder der Untersuchungshäftling ist freizulassen. Bei dieser Haftverhandlung wird geprüft, ob die Haftvoraussetzungen weiterhin gegeben sind. Die Inhaftierte muss bei dieser Verhandlung notwendigerweise durch einen Anwalt vertreten werden.

Die Haftfrist bei der erstmaligen Verhängung der Untersuchungshaft beträgt 2 Wochen, dann kann sie um weitere 4 Wochen und schließlich nach jeder Überprüfung um weitere 8 Wochen verhängt werden.

Alternativen zur Untersuchungshaft

Es gibt verschiedene alternative Mittel zur Untersuchungshaft, wie beispielsweise das Stellen einer Kaution, der Leistung eines Gelöbnisses, das Einhalten von gerichtlichen Weisungen oder die elektronische Fußfessel. Diese können in bestimmten Fällen die Untersuchungshaft ersetzen.

Das Stellen einer Kaution ist jedoch nur möglich zur Verhinderung der Fluchtgefahr möglich. Eine Kaution wird nicht bewilligt, wenn (zusätzlich) auch die Haftgründe der Verdunkelungsgefahr, Tatbegehungsgefahr oder der Wiederholungsgefahr bestehen.

Jugendliche und Untersuchungshaft

Für Jugendliche gelten spezielle Bestimmungen, die darauf abzielen, die Haft zu vermeiden oder zu begrenzen, um ihre Persönlichkeitsentwicklung nicht zu beeinträchtigen. Die Untersuchungshaft bei Jugendlichen erfordert eine besonders sorgfältige Prüfung und Prognose.

Wenn Sie oder ein Angehöriger mit einer Festnahme oder der Möglichkeit der Untersuchungshaft konfrontiert sind, ist eine rechtliche Beratung und Vertretung von entscheidender Bedeutung. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt MMag. Wolfgang Ebner in Wien, um Unterstützung in dieser schwierigen Situation zu erhalten.

MMag. Wolfgang Ebner

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