Für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Drogen und dem Suchtmittelgesetz in Wien steht Rechtsanwalt MMag. Wolfgang Ebner zur Seite.
Für dringende Fälle erreichen Sie mich unter der Nummer: 0664/919 40 92.
Hier finden Sie einen Überblick über einige relevante Straftatbestände:
Inhalt
Unerlaubter Umgang mit Drogen (§ 27 SMG)
Gemäß § 27 SMG wird der unerlaubte Umgang mit Suchtgift bestraft. Dies umfasst den Erwerb, Besitz, Transport, Import, Export oder die Weitergabe von Suchtmitteln. Selbst der Besitz für den Eigenbedarf ist untersagt, jedoch bei einer geringeren Strafdrohung.
Verkauf und Weitergabe von Drogen
Der gewerbsmäßige Verkauf von Drogen, der Drogenverkauf an öffentlichen Orten oder an Minderjährige oder im Rahmen in kriminellen Vereinigungen werden strenger bestraft. Für süchtige Täter ist ein niedrigeres Strafmaß vorgesehen.
Suchtgifthandel
Handlungen, die die festgelegte Grenzmenge nach § 28b SMG überschreiten, wie Herstellung, Import, Export oder Weitergabe (Verkauf) von Drogen, ziehen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich. Bei Überschreitung des 15-fachen der Grenzmenge oder bei gewerbsmäßiger Handlung oder in Verbindung mit kriminellen Organisationen drohen bis zu 10 Jahre Haft.
Allgemein gilt: Wer (halbwegs) professionelle mit Suchtgift handelt, überschreitet die Grenzmenge.
Vorbereitung von Suchtgifthandel
Dazu zählt der Erwerb, Besitz oder Anbau von Drogen mit der Absicht des Weiterverkaufs.
Bei allen genannten Delikten ist die Gewöhnung an Suchtmittel als strafmildernder Faktor berücksichtigt. In minderschweren Fällen tritt an Stelle der Strafe eine so genannte gesundheitsbezogene Maßnahme.
Für eine kompetente rechtliche Beratung und Vertretung in solchen Angelegenheiten steht Rechtsanwalt MMag. Wolfgang Ebner in Wien zur Verfügung. Bei Bedarf kontaktieren Sie mich gerne für eine Beratung.